Stellungnahme der Offenen Arbeit zum Entwurf einer vereinheitlichten Zweckvereinbarung

25. August 2009

Als eine Konsequenz aus den Steuerungsanforderungen, die der Landesrechnungshof an das Zuwendungsverfahren für die Kinder- und Jugendarbeit gestellt hat, sollen neue standardisierte Ziel- und Zweckbeschreibungen zwischen Zuwendungsempfängern und Zuwendungsgebern getroffen werden. Mittels vornehmlich quantitativer Daten, die EDV-gestützt erhoben und ausgewertet werden, sollen die Wirkungen der Kinder- und Jugendarbeit auf stadtweiter Ebene ermittelt werden.
Der Hamburger Bezirk Mitte hat nun einen Vorschlag für eine solche Zweckvereinbarung vorgelegt, zu dem das Bündnis Entschlossen OFFEN! wie folgt Stellung bezieht:

Stellungnahme zum Entwurf einer hamburgweit vereinheitlichten Zweckvereinbarung

Der von Mitte vorgelegte Entwurf einer hamburgweiten Standard-Zweckbeschreibung ist nicht in der Lage, die Heterogenität, Vielfalt und die jeweiligen spezifischen Qualitäten der unterschiedlichen Einrichtungen der OKJA auch nur annähernd zu erfassen.

Mittels technokratischer Logik werden hier komplexe und multidimensionale Systeme auf einige wenige quantitative Kriterien reduziert. Eine solche Zweckvereinbarung signalisiert den Beteiligten, dass eine ernsthafte inhaltlich-fachliche Debatte gar nicht erwünscht ist und suggeriert Vergleichbarkeit, wo keine ist.

Wir warnen vor einer Aufgabe des in den meisten Bezirken entwickelten fachlichen Dialogs zwischen Trägern und Verwaltung zugunsten einer Reduzierung auf quantitative Angaben zu Besucherzahlen, Öffnungszeiten oder auf die Anzahl der kooperativen Bezüge. Wesentliche qualitative Aspekte der Arbeit werden in dieser Zweckbeschreibung nicht erfasst. Die im SGB VIII geforderte Orientierung an den „Wünschen, Bedürfnissen und Interessen“ der jungen Menschen und AdressatInnen erfordert, genau diese sorgfältig zu ermitteln und unter Beteiligung der Fachleute vor Ort auszuwerten.

Um tatsächlich Auskunft über die Arbeit vor Ort geben zu können, empfehlen wir, in der Zweckvereinbarung auf inhaltliche Aussagen zu fokussieren, u.a. auf:

  • Qualitätsstandards wie z.B. die Strukturqualität (Ausstattung und personelle Besetzung) unter Bezugnahme auf die Inhalte und anfallenden Aufgaben,
  • aussagekräftige Beschreibungen über die Aktivitäten zur fortlaufenden Bedarfsermittlung,
  • genauere Angaben über die Inhalte des Programmangebotes und zu den Methoden der Umsetzung, als im vorgelegten Entwurf vorgesehen,
  • Angaben über die Einbeziehung und Beteiligung der NutzerInnen,
  • inhaltliche Aussagen über Ziele, Inhalte und Arbeitsformen der jeweiligen Kooperation.

Ergänzend dazu empfehlen wir die konsequente Durchführung und Auswertung von Wirksamkeitsdialogen.

Das Leistungsspektrum der OKJA umfasst bereits heute – neben „klassischen“ Freizeitangeboten – Beratung, materielle Grundversorgung, Krisen- und Gästewohnungen, sozialräumlich orientierte Angebote etc.
Die auf der Grundlage der Praxisbeobachtung und gezielten Bedarfsermittlung vor Ort entstehenden Ideen über neue Angebote und weiter entwickelte Methoden sollten für den Zuwendungsgeber von höchstem Interesse sein. Solche Prozesse werden weder über eine standardisierte Zweckbeschreibung befördert noch über das Berichtswesen umgesetzt, sondern entstehen nur im qualifizierten Dialog unter Einbezug von Fachkräften und ExpertInnen des Sozialraums.

Wir warnen außerdem davor, die Zeitstruktur des Zuwendungsverfahrens weiter vom Zuwendungsjahr abzukoppeln. Die Abgabe der Anträge zum 30.06. des Vorjahres und die im Entwurf der Zweckbeschreibung vorgesehene Abgabe der Sachberichte zum 30.09. erschwert den Gesamtzusammenhang zwischen inhaltlicher und finanztechnischer Planung und Verwaltung einerseits und der Berichterstattung andererseits.

Hamburg, 15. August 2009

Kampagne Entschlossen OFFEN!

+ Abenteuerspielplätze + Jugendclubs + Kinder- und Familienzentren + Häuser der Jugend + Mädchentreffs + Gemein-wesenarbeit + Spielhäuser + Jugendberatungszentren + Gästewohnungen für Kinder und Jugendliche + Medienprojekte + Stadtteilprojekte + Bauspielplätze + offene Sozialberatung + Spielmobile + Mädchenzentren + Straßensozialarbeit +


Zum Download der Erklärung geht’s hier: Stellungnahme Zweckvereinbarung HH-Mitte (PDF, 36 KB)

Stellungnahme der Offenen Arbeit zu den Anforderungen des Landesrechnungshofs

17. Juni 2009

Stellungnahme zu den Anforderungen des Landesrechnungshofes

(Bezug: Jahresberichte 2007 und 2008 des Hamburgischen Rechnungshofes, Teil Zuwendungen für die bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit)

Im Bericht des Landesrechnungshofes werden Steuerungsanforderungen im Zuwendungsverfahren gestellt, zu denen wir im Folgenden Stellung beziehen.

 

Zu den Bestandsermittlungen und Bedarfsanalysen

Die Aufforderung des Landesrechnungshofes, Bestandsermittlungen und Bedarfsanalysen durchzuführen halten wir aus der Sicht der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) dem Grund nach für sinnvoll und betrachten dafür folgende Voraussetzungen als notwendig:

  • Regelmäßige und konsequente Durchführung der Analysen.
  • Berücksichtigung und Würdigung der unterschiedlichen Lebenslagen, Aufwachsensbedingungen und Lebensperspektiven bzw. Lebensentwürfe junger Menschen.
  • Gewährleistung regelmäßiger und auch qualitativer Befragungen von Zielgruppen bzw. potentieller Zielgruppen bzw. der QuartiersbewohnerInnen.
  • Beteiligung der AdressatInnen von Angeboten der Jugendarbeit an laufenden Planungsprozessen.
  • Regelhafte und konsequente Berücksichtigung der Beobachtungen und des Fachwissens von Einrichtungen aus dem Lebensumfeld der Familien, Kinder und Jugendlichen (es braucht dazu Vermittlungs- und Austauschstrukturen zwischen Einrichtungen und bezirklicher Jugendhilfeplanung bzw. Sozialraummanagement).
  • Bereitstellung finanzieller, personeller und fachlicher Ressourcen für die Bedarfserhebungen seitens der Einrichtungen im Lebensumfeld von Zeitnahe Reaktion auf die Erkenntnisse, d.h. unmittelbare Umsetzung bedarfsangemessener Angebote bei Bereitstellung der dazu notwendigen Mittel.

Die Bedarfsermittlung und die entsprechende Anpassung der Angebote gehören zum Arbeitsalltag der OKJA. Hierbei werden Kenntnisse über Lebenslage, Lebenssituation, Erfahrungen, und Bedürfnisse der im Umkreis der Einrichtungen lebenden Familien, Kinder und Jugendlichen einbezogen. Es erfolgt eine Bedarfsermittlung aus verschiedenen Perspektiven im Stadtteil, die stärker als bisher gefördert und deutlicher in die bezirklichen Planungsprozesse einfließen müssen.

Wir weisen darauf hin, dass die aus den Analysen abzuleitenden Konsequenzen nicht an ein bezirkliches Zuwendungsvolumen (Budget der Bezirke) gebunden sein dürfen, wie es der Landesrechnungshof vorsieht (Jahresbericht 2008, Seite 110). Eine inhaltlich-fachliche Bedarfsermittlung und Bestandserhebung kann zu Erkenntnissen und zu Handlungsempfehlungen führen, die über ein zur Verfügung stehendes Budget hinausgehen, hier sind dann politische Entscheidungen gefordert. Wie im 11.Jugendbericht der Bundesregierung empfohlen, „haben die Ausgaben den Aufgaben zu folgen und nicht umgekehrt“ (BMSFJ, 11. Kinder- und Jugendbericht, 2002, Seite 261)

Seit vielen Jahren ist aber das Gegenteil der Fall. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind im Hinblick auf die in der Praxis festgestellten Bedarfe bereits seit vielen Jahren eher defizitär; die Budgets in den meisten Bezirken sind schon lange nicht mehr ausreichend, um auf alle ermittelten Bedarfe angemessen reagieren zu können.

 

Zu den Zielerreichungs- und Wirkungskontrollen sowie den Kennzahlen

Eine Weiterentwicklung der Reflexion von Zielerreichung und Wirkung der Maßnahmen und Projekte ist zu begrüßen. An der Entwicklung geeigneter – das sind vor allem qualitative – Instrumente muss die OKJA beteiligt sein.

Zu den geforderten Kennzahlen nehmen wir eine kritische Haltung ein. Die im wirtschaftlichen Bereich üblichen Kennzahlen lassen sich in ihrer Festlegung und auch Aussagekraft nur ganz bedingt auf Bereiche der Sozialen Arbeit übertragen, hier herrschen in der Regel mehrdimensionale Gesetzmäßigkeiten und Rahmenbedingungen vor, die sich nur schwer unter gemeinsame Indikatoren zur Zielerreichung fassen lassen. Die Anwendung von Kennzahlen kann schnell dazu führen, dass Aspekte miteinander verglichen werden, die nicht vergleichbar sind. Denn für sich genommen sind Zahlen ohne Bedeutung und gewinnen erst in einem definierten Kontext Deutungs- und Aussagekraft.

Ein Beispiel aus dem Alltag zeigt, dass selbst eine vermeintlich objektive Kennzahl wie die Geschwindigkeit, die nichts mit mehrdimensionaler Sozialer Arbeit zu tun hat, erst in einem Zusammenhang ihren Sinn gewinnt: Die Angabe „15 km/h“ als objektiver Wert hat für sich gesehen keinerlei Steuerungsrelevanz. Erst wenn man ihn mit seiner Umgebung in Beziehung setzt, gewinnt der Wert einen Sinn. Diese Geschwindigkeit hat für einen Läufer (sehr schnell, gesundheitlich betrachtet aber gefährlich schnell) für einen Radfahrer (im dichten Straßenverkehr zu schnell, für die Landpartie eine gute Geschwindigkeit) oder für einen Autofahrer (sehr langsam, als Geschwindigkeitsüberschreitung aber bußgeldrelevant) ganz unterschiedliche Bedeutungen.

Zur grundsätzlichen Befristung von Projekten und Maßnahmen

Der Landesrechnungshof hat die Bezirke aufgefordert, Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen grundsätzlich zu befristen. Diese Forderung lehnen wir ab. Denn um die Angebotsformen der OKJA zu gewährleisten, sinnvoll abzusichern und verlässlich zu gestalten bedarf es der verlässlichen und längerfristigen Absicherung der Einrichtungen. Werden Maßnahmen auf drei oder vier Jahre befristet, werden zahlreiche Wirkeffekte und Möglichkeiten der OKJA, die von den Einrichtungen in teilweise mehrjähriger Arbeit und entwickelt werden mussten, auf einen Schlag zerstört.

Eine solche zeitliche Befristung und ggf. damit verbunden die Neuausschreibung von Maßnahmen geht zu Lasten wichtiger Ressourcen der OKJA:

  • Die Kontinuität und Verlässlichkeit der Angebote und Leistungen im Stadtteil wird verhindert. Neue Träger bzw. neue Projekte haben immer auch neue oder andere Schwerpunkte, Arbeitsweisen, Stile, vor allem andere Personen. Auf all diese Veränderungen müssen sich Betroffene, aber auch KooperationspartnerInnen immer wieder neu einstellen. Veränderte Anforderungen können auch mit bestehenden Trägern ausgehandelt und neu bestimmt werden.
  • Die Beziehungsarbeit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen wird zerstört, damit fallen unverzichtbare Wirkungen und auch Möglichkeiten der Arbeit weg (z.B. langjährige und gewachsene Zugänge zu Familien, Kindern und Jugendlichen, die Einbindung ehemaliger BesucherInnen in den Ablauf und die Gestaltung der Arbeit, mehrjährige Begleitung junger Menschen, etwa von der Schule in die Ausbildung o.ä.).
  • Die Synergieeffekte wie Bekanntheit im Stadtteil, Kooperationsbezüge, Arbeitsteilung, kooperative Raum- und Materialnutzungsmodelle im Stadtteil, Kontakte zu Politik und Verwaltung etc. werden außer Kraft gesetzt und müssen mit einem neuen Träger ganz neu gebildet werden. Gut möglich, dass auch der Grad der Einlassung auf das Neue seitens der KooperationspartnerInnen bei befristeten Projekten weniger groß sein wird.
  • Die Trägervielfalt wird gefährdet, da es sich kleine und kaum mit Intendanz ausgestattete (ehrenamtlich organisierte) Träger mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht leisten können werden, sich an einem Ausschreibungsverfahren zu beteiligen. Regelmäßige Ausschreibungen begünstigen, dass große Träger zu (regionalen) „Funktionären“ der OKJA werden.
  • Weiterentwicklung und Innovation wird gebremst, denn ein Träger, der eine befristete Maßnahme durchführt, wird eher darauf hinarbeiten, diese Maßnahme im Rahmen der vereinbarten Ziele möglichst gut zu bewältigen. Weiterentwicklung hat da, wo eine zunächst übersichtliche Perspektive besteht, für gewöhnlich wenig Platz.
  • Langfristig steht auch zu befürchten, dass die Qualität der Angebote sinkt. Wenn Maßnahmen immer neu ausgeschrieben werden, wird mit Sicherheit auch der möglichst niedrige Finanzrahmen eine Rolle bei der Entscheidung über die Trägerschaft spielen. Vereinheitlichte und standardisierte Angebote sind leichter zu organisieren und damit auch kostengünstiger, dafür aber auch sehr schwerfällig, was die Anpassung an aktuelle Bedarfe betrifft.

Nicht nur, dass die zeitliche Befristung von Projekten Ressourcen verschlingt und zu Lasten von Innovation und Qualität geht, es steht auch zu befürchten, dass diese Steuerungsmaß­nahme als Instrument missbraucht werden kann, sich auf einfachem Wege unliebsamer Träger zu entledigen, womit dann auch die Meinungsvielfalt gefährdet wird.

 Kein Qualitätsabbau in der offenen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien!

Unstrittig ist, dass es ein berechtigtes Interesse des Zuwendungsgebers an der Kontrolle der Verwendung öffentlicher Ressourcen gibt. Dies darf aber nicht zu einer Beeinträchtigung der fachlichen, sowohl qualitativen als auch quantitativen, Standards führen, indem bspw.

  • pädagogisches Handeln zukünftig durch allgemeine Festlegungen unflexibel wird und Bedarfen oder partizipativen Aushandlungen administrative Zielvorgaben entgegengehalten werden,
  • Beziehungskontinuität – das wesentliche Element pädagogischer Praxis – strukturell behindert wird, weil Jugendhilfe den „Gesetzen des Marktes“ unterworfen wird und sich im permanenten Ausschreibungsverfahren befindet,
  • die Einrichtungen sich zukünftig vorrangig formal und „taktisch“ an der Erreichung von Sollvorgaben orientieren, unabhängig vom komplizierten Geschehen und den pädagogischen Situationen vor Ort (z.B. Diskos zur Erreichung hoher Besucherzahlen statt unspektakulärer Beratung im Krisenfall).

Unter Hinweis auf den § 4 SGB VIII „Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie hat dabei die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben (…) zu achten.“ plädieren wir für einen konstruktiven Dialog mit dem Ziel der Verbesserung der Standards und der Qualität der OKJA.

Hamburg, 17. Juni 2009

 

Kampagnenbündnis Entschlossen OFFEN!

+ Abenteuerspielplätze + Jugendclubs + Kinder- und Familienzentren + Häuser der Jugend + Mädchentreffs + Gemein-wesenarbeit + Spielhäuser + Jugendberatungszentren + Gästewohnungen für Kinder und Jugendliche + Medienprojekte + Stadtteilprojekte + Bauspielplätze + offene Sozialberatung + Spielmobile + Mädchenzentren + Straßensozialarbeit +

 

Kampagnenbündnis
Entschlossen OFFEN!
Offene Arbeit mit Kindern, Jugendlichen
und ihren Familien in Hamburg

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